Sonntagsarbeit
Der Kreiskatholikenrat Rhein-Sieg (KKR) hat sich zum Ziel gesetzt, den Schutz des Sonntags zu fördern und tritt für den Erhalt des arbeitsfreien Sonntags ein. Dies ist zum einen religiös begründet und zum anderen durch die Verantwortung für das Gemeinwohl, in der sich die kath. Kirche sieht.
Unsere Gesellschaft kann auf längere Sicht nur existieren mit einem regelmäßigen Rhythmus von Aktivität und Ruhe. Entfällt der Sonntags-/ Wochenendrhytmus, verstärkt dies den Trend hin zu einer immer problematischer werdenden Individualisierung und zur Auflösung sozialer Gemeinschaften. Soziales Leben braucht verlässliche, den Tag überdauernde Zeitkoordinatensysteme.¹
Für Christen ist der Sonntag „heilig“, weil er an den siebten Tag der Schöpfung erinnert, an dem „Gott ruhte“ (vgl. Altes Testament, Genesis/1. Mose 2, 3). Zudem wird er als „Tag des Herrn“, der Auferweckung Jesu Christi gefeiert. Der Sonntag soll Menschen Ruhe geben, um vornehmlich an diesem Tag einen Weg zu Gott, zu sich selbst und den Mitmenschen zu finden.
Wir unterstützen nicht, dass aus wirtschaftlichen oder sonstigen gewerblichen Gründen der Sonntag „als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ eingeschränkt wird.²
Gemeinsam im Rhein-Sieg Kreis haben der Kreiskatholikenrat, der katholische Kreisdechant und der evangelische Superintendent für die Kirchen, die Gewerkschaften Verdi und DGB, der Sozialverband KAB im Oktober 2011 die „Allianz für den Sonntag – Ruhe bewahren“ erklärt.
Informationen zur Sonntagsruhe, wie unsere Sicht, religiöse und ethische Aussagen, Gesetze, Vorschriften und Gerichtsentscheidungen können abgerufen werden.
¹ vgl.: Geißler, Karl-Heinz, in PEK, Di., 23.11.1999, S. 8
²vgl.: GG Art. 140 einschl. WV Art. 139; Verfassung NRW: Präambel u. Art. 25;
Verfassung RLP: Vorspruch u. Art. 47,